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Warum Brüggemann und Hinners?

„Gerechtigkeit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von Engagement und Kompetenz.“

Unsere mittelständische Anwaltskanzlei in Hamburg und Hannover steht Ihnen seit mehr als drei Jahrzehnten als zuverlässiger Partner in allen Fragen des Versicherungsrechts mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, Luftfahrt, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht , Baurecht, Familienrecht und Strafrecht zur Seite.

Wir engagieren uns leidenschaftlich für unsere Mandanten – präzise abgestimmt, mit höchster Konzentration und erstklassigen Resultaten.

Ob für Privatpersonen oder Unternehmen: Unsere Teamarbeit setzt Maßstäbe und überzeugt durch Schnelligkeit, Ausdauer und vollen Einsatz. Wir sind deutschlandweit und international für Sie da, mit Standorten in Hamburg und Hannover – und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort!

Ihr großes Benefit: Die Spezialisierung unserer Partner und unsere Teamarbeit, nicht nur wenn es um fachübergreifende Themen geht.


Erfahrung - Kompetenz - Sorgfalt - Spezialisierung - Vertrauen - Schnelligkeit – Erfolg

2

Standorte

8

Rechtsanwälte

16

Rechtsgebiete

30

Jahre Erfahrung

Aktuelle Rechtsurteile

Anrechnung von Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen/Luftsportgeräten für die PPL-Ausbildung

Mit Änderung der VO (EU) 1178/2011 durch die VO (EU) 2024/2076 gibt es für Inhaber der Lizenz für Luftsportgeräte endlich die Möglichkeit, Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen auf den Erwerb der LAPL/PPL-Ausbildung anrechnen zu lassen. Wer eine UL-Lizenz (Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer / Sport Pilot ...

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Entgelterhöhungen freigestellter Betriebsratsmitglieder

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 26. November 2024 klargestellt, dass der Betriebsrat bei der Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds kein Mitbeurteilungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Anpassung...

Diskriminierungsfreie Überstundenregelung – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/24

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil vom 5. Dezember 2024 entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge ausschließlich für das Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten vorsehen, Teilzeitbeschäftigte unzulässig benachteiligen können. Die Klägerin, eine...