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Luftfahrt

Luftrecht-Experten für alles, was abhebt!

Regelmäßig sind Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Luftfahrt dadurch gekennzeichnet, dass ganz verschiedene Fachbereiche ineinandergreifen. So benötigt man etwa für einen Arbeitsvertrag zwischen einem Luftfahrtunternehmen und einem Piloten sowohl luftrechtliche Expertise, Kenntnisse aus der Praxis der Luftfahrt als auch arbeitsrechtliche Kompetenz. Die gebündelte Expertise unserer Kanzlei bietet hier den entscheidenden Vorteil, dass wir alle notwendigen Rechtsgebiete abdecken. Unsere Luftrecht-Spezialisten bieten daher umfassende Beratung und starke Vertretung in allen Bereichen rund ums Fliegen: Ob Kaufverträge für Luftfahrzeuge, der Verkauf und die Übertragung ganzer Luftfahrtunternehmen oder die Lizenzierung und Tauglichkeitsprüfung von Piloten – wir kennen die Höhen und Tiefen des Luftrechts. Wir unterstützen Sie bei Genehmigungsverfahren, klären Fragen zu Miet- und Halterschaftsverträgen und lösen Wartungsstreitigkeiten schnell und effizient. Selbst bei luftrechtlichen Bußgeldverfahren und der Erstattung von Mineralölsteuer sind wir Ihre erste Adresse. Mit uns heben Sie rechtlich sicher ab!

Erstattung von Mineralölsteuer

In der Luftfahrt bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur Erstattung oder Befreiung von der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) auf Luftfahrtbetriebsstoffe wie Kerosin. Dabei sind zahlreiche juristische Aspekte zu beachten. Unsere Experten im Bereich „Luftrecht“ navigieren Sie sicher durch diese Themen:

1. Steuerbefreiung für gewerbliche Luftfahrt

Gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) dürfen Luftfahrtbetriebsstoffe steuerfrei in Luftfahrzeugen für die Luftfahrt verwendet werden, mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Als private nichtgewerbliche Luftfahrt gilt die Nutzung eines Luftfahrzeugs durch seinen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu anderen Zwecken als zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen oder zur entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen.

2. Antragsverfahren

Unternehmen, die eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Dabei sind bestimmte Unterlagen vorzulegen, die den Nachweis über die versteuerte Bezugsmengen und deren Verwendung für steuerfreie Zwecke erbringen.

3. Nachweispflichten

Es ist erforderlich, detaillierte Aufzeichnungen über die Verwendung der Luftfahrtbetriebsstoffe zu führen. Dazu zählen unter anderem Angaben zu Flugdatum, Flugstrecke, verwendeter Kraftstoffmenge und Verwendungszweck. Diese Nachweise sind für die Beantragung der Steuerentlastung unerlässlich.

4. Einschränkungen bei der Vercharterung

Unternehmen, die Flugzeuge verchartern, ohne selbst Luftfahrt-Dienstleistungen zu erbringen, sind in der Regel nicht berechtigt, eine Steuerentlastung zu beantragen. In solchen Fällen gilt der Charterer als Verwender des Kraftstoffs und ist somit für die Beantragung der Steuerentlastung verantwortlich.

5. Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 8. Juli 2014, Az. VII R 9/13) hat entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn das Unternehmen selbst keine Luftfahrt-Dienstleistungen erbringt und nicht Verwender des Mineralöls ist. Verwender ist der Charterer, der während des Charterzeitraums die Sachherrschaft über das Flugzeug ausübt. 

Fazit: 

Für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung in der Luftfahrt ist es entscheidend, dass das Unternehmen selbst als Verwender des Luftfahrtbetriebsstoffs auftritt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der Nachweispflichten sind dabei unerlässlich.

Genehmigung von Luftfahrtunternehmen/ Werkflugverkehr

Die rechtlichen Anforderungen für die Zulassung und den sicheren Betrieb eines Luftfahrtunternehmens sind äußerst vielfältig. Das Unternehmen muss eine Betriebserlaubnis, ein sog. AOC  (Air Operator Certificate) bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (z. B. EASA oder einer nationalen Behörde) beantragen, um die rechtliche Befugnis für den gewerblichen Flugbetrieb zu erhalten. Voraussetzungen sind unter anderem technische und betriebliche Standards sowie Sicherheitsanforderungen. Zusätzlich zur AOC ist eine wirtschaftliche Betriebslizenz erforderlich, die sicherstellt, dass das Unternehmen finanziell stabil ist und die Verlässlichkeit für die Durchführung von Flugdienstleistungen gewährleistet. Daneben muss das Unternehmen strenge Sicherheitsrichtlinien erfüllen, einschließlich regelmäßiger Wartungen der Flugzeuge nach vorgeschriebenen Standards, um die Lufttüchtigkeit sicherzustellen.

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen müssen bestehen, um Passagiere, Gepäck, Fracht und Dritte abzudecken. Schließlich müssen alle Compliance-Regelungen eingehalten werden, etwa der ICAO-Standard (z. B. in Bezug auf Sicherheit, Lärmschutz und Emissionen) sowie nationale Sicherheitsvorschriften. Qualifikationsanforderungen für Personal wie Piloten und Crew-Mitglieder sind zu beachten und zu erfüllen, ebenso wie regelmäßige Schulungen und Sicherheitszertifizierungen. Die Unternehmen müssen Datenschutzbestimmungen einhalten (z. B. DSGVO in der EU) und die Rechte der Passagiere gemäß den geltenden Fluggastrechteverordnungen wahren.

Diese Anforderungen bilden die rechtliche Grundlage für die Zulassung und den sicheren Betrieb eines Luftfahrtunternehmens. Um sich in diesem Dschungel der rechtlichen Anforderungen und Regelungen zurecht zu finden, lassen Sie sich von unserem Experten-HUB „Luftrecht“ qualifiziert beraten und bei der Gründung eines Luftfahrtunternehmens von Anfang an sicher begleiten.

Miet- und Halterschaftsverträge über Flugzeuge

Bei der Gestaltung von Miet- und Halterschaftsverträgen für Flugzeuge sind eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen zu beachten.

Neben der klaren Abgrenzung zwischen Operating-Lease (Nutzungsüberlassung) und Finance-Lease (Annäherung an Kauf), muss ein Vertrag die Rechte und Pflichten zur Nutzung und Wartung umfassend regeln. Ferner sind Festlegungen des Halters und Mieters für eventuelle Schäden und für Wartungskosten zu treffen. Auch hier ist eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten essentiell.

Zudem benötigt der Mieter eine gültige Betriebserlaubnis, um das Flugzeug rechtlich einsetzen zu dürfen. Der Halter bleibt in der Regel für die Lufttüchtigkeit und Wartung des Flugzeugs verantwortlich. Es müssen regelmäßige technische Überprüfungen dokumentiert und eingehalten werden. Weiterhin muss der Vertrag regeln, wer für die Versicherungskosten aufkommt und wie die Risiken zwischen Mieter und Halter aufgeteilt werden. Eine ausreichende Deckung für Drittschäden ist obligatorisch. Bei grenzüberschreitender Nutzung können steuerliche und zollrechtliche Konsequenzen auftreten, die bei Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.

Da sowohl Halter als auch Mieter sicherstellen müssen, dass sie alle geltenden nationalen und internationalen Luftfahrtvorschriften und Sicherheitsstandards einhalten, ist neben juristischer Expertise umfassende praktische Kenntnisse der Luftfahrt unerlässlich. Über diese verfügt unser Experten-HUB „Luftrecht“ unter der Leitung von Stefan Hinners.

Flugzeugkaufverträge

Der Abschluss und die Prüfung von Flugzeugkaufverträge erfordern ein tiefgreifendes Verständnis in den Bereichen Vertragsrecht, Luftfahrtrecht, Sicherungs- und Finanzierungsrecht, Steuerrecht, Umwelt- und Compliance-Regeln sowie Risikomanagement. Experten, wie wir, die in diesem hochtechnischen Gebiet tätig sind, müssen über spezialisierte Kenntnisse in diesen Bereichen verfügen und idealerweise auch internationale Erfahrung mitbringen, da Flugzeuge oft grenzüberschreitend gekauft und betrieben werden.

Nicht selten  unterliegen Flugzeugkaufverträge dem internationalen Handelsrecht (z. B. UN-Kaufrecht).  Zudem muss das Flugzeug nach dem Kauf in einem nationalen Register (z. B. im deutschen Luftfahrt-Bundesamt oder in der FAA in den USA) eingetragen werden. Auch hierbei sind nationale wie internationale Regularien zu beachten. Schließlich unterliegen Flugzeuge strengen Sicherheitsanforderungen. Der beratende Jurist muss daher sicherstellen, dass der Käufer alle notwendigen Zertifikate erhält und dass der Verkäufer die erforderlichen Wartungen und Überprüfungen durchgeführt hat. Technische und regulatorische Kenntnisse sind daher unerlässlich.

Mit dem Leiter unseres Experten-HUBs Luftrecht, Rechtsanwalt Stefan Hinners, der zugleich Luftfahrtsachverständiger, Berufspilot und Fluglehrer ist und seinem Team, sind sie für alle Herausforderungen beim Flugzeugkauf gewappnet. Selbstverständlich hilft Ihnen das Expertenteam auch in allen Fragen der Gewährleistung und Haftung. Da die Sicherheit bei Flugzeugen entscheidend ist, wird oft eine technische Due Diligence vor dem Kauf durchgeführt, um potenzielle Mängel zu identifizieren. Auch hier helfen wir Ihnen eine angemessene Haftungsverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu vereinbaren.