Genehmigung von Luftfahrtunternehmen/ Werkflugverkehr
Die rechtlichen Anforderungen für die Zulassung und den sicheren Betrieb eines Luftfahrtunternehmens sind äußerst vielfältig. Das Unternehmen muss eine Betriebserlaubnis, ein sog. AOC (Air Operator Certificate) bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (z. B. EASA oder einer nationalen Behörde) beantragen, um die rechtliche Befugnis für den gewerblichen Flugbetrieb zu erhalten. Voraussetzungen sind unter anderem technische und betriebliche Standards sowie Sicherheitsanforderungen. Zusätzlich zur AOC ist eine wirtschaftliche Betriebslizenz erforderlich, die sicherstellt, dass das Unternehmen finanziell stabil ist und die Verlässlichkeit für die Durchführung von Flugdienstleistungen gewährleistet. Daneben muss das Unternehmen strenge Sicherheitsrichtlinien erfüllen, einschließlich regelmäßiger Wartungen der Flugzeuge nach vorgeschriebenen Standards, um die Lufttüchtigkeit sicherzustellen.
Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen müssen bestehen, um Passagiere, Gepäck, Fracht und Dritte abzudecken. Schließlich müssen alle Compliance-Regelungen eingehalten werden, etwa der ICAO-Standard (z. B. in Bezug auf Sicherheit, Lärmschutz und Emissionen) sowie nationale Sicherheitsvorschriften. Qualifikationsanforderungen für Personal wie Piloten und Crew-Mitglieder sind zu beachten und zu erfüllen, ebenso wie regelmäßige Schulungen und Sicherheitszertifizierungen. Die Unternehmen müssen Datenschutzbestimmungen einhalten (z. B. DSGVO in der EU) und die Rechte der Passagiere gemäß den geltenden Fluggastrechteverordnungen wahren.
Diese Anforderungen bilden die rechtliche Grundlage für die Zulassung und den sicheren Betrieb eines Luftfahrtunternehmens. Um sich in diesem Dschungel der rechtlichen Anforderungen und Regelungen zurecht zu finden, lassen Sie sich von unserem Experten-HUB „Luftrecht“ qualifiziert beraten und bei der Gründung eines Luftfahrtunternehmens von Anfang an sicher begleiten.