Miet- und Halterschaftsverträge über Flugzeuge
Bei der Gestaltung von Miet- und Halterschaftsverträgen für Flugzeuge sind eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen zu beachten.
Neben der klaren Abgrenzung zwischen Operating-Lease (Nutzungsüberlassung) und Finance-Lease (Annäherung an Kauf), muss ein Vertrag die Rechte und Pflichten zur Nutzung und Wartung umfassend regeln. Ferner sind Festlegungen des Halters und Mieters für eventuelle Schäden und für Wartungskosten zu treffen. Auch hier ist eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten essentiell.
Zudem benötigt der Mieter eine gültige Betriebserlaubnis, um das Flugzeug rechtlich einsetzen zu dürfen. Der Halter bleibt in der Regel für die Lufttüchtigkeit und Wartung des Flugzeugs verantwortlich. Es müssen regelmäßige technische Überprüfungen dokumentiert und eingehalten werden. Weiterhin muss der Vertrag regeln, wer für die Versicherungskosten aufkommt und wie die Risiken zwischen Mieter und Halter aufgeteilt werden. Eine ausreichende Deckung für Drittschäden ist obligatorisch. Bei grenzüberschreitender Nutzung können steuerliche und zollrechtliche Konsequenzen auftreten, die bei Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.
Da sowohl Halter als auch Mieter sicherstellen müssen, dass sie alle geltenden nationalen und internationalen Luftfahrtvorschriften und Sicherheitsstandards einhalten, ist neben juristischer Expertise umfassende praktische Kenntnisse der Luftfahrt unerlässlich. Über diese verfügt unser Experten-HUB „Luftrecht“ unter der Leitung von Stefan Hinners.