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Luftrecht

Das Luftrecht kennzeichnet sich durch eine Mischung von Zivil- und Verwaltungsrecht.

Entscheidend sind hier nicht nur die juristischen Fachkenntnisse, sondern auch ein tiefgreifendes technisches Verständnis, um Problematiken bei der Wartung, Instandhaltung, der Entwicklung und Herstellung von Flugzeugen und flugbetriebliche Abläufe zu erfassen.

Herr Rechtsanwalt Stefan Hinners ist Berufspilot mit Instrumentenflugberechtigung, Fluglehrer und anerkannter Sachverständiger des Luftfahrt-Bundesamtes. Er ist damit einer der ganz wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, die diese fachlichen Qualifikationen als Pilot und Rechtsanwalt in sich vereinen. Herr Rechtsanwalt Hinners kann deshalb in diesem Fachgebiet Fälle sowohl von der Sache her als auch in rechtlicher Hinsicht auf ganz andere Weise beleuchten, als dies normalerweise der Fall wäre. 

  • Beratung bei Luftfahrtunfällen
  • Halterschaftsverträge über Luftfahrzeuge aller Art
  • Kaufverträge von Luftfahrzeugen
  • Internationale Kaufverträge
  • Mängelgewährleistungsproblematiken bei Wartung oder Kauf von Luftfahrzeugen
  • Leasingverträge
  • Genehmigung von Luftfahrtunternehmen
  • Pilotenlizenzen
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Genehmigung von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen

Für die kompetente Beratung stehen Ihnen zur Verfügung: