Strafrecht
Weit mehr als durch die Suche nach der "Wahrheit" oder die Frage der "Gerechtigkeit" ist das Strafrecht bestimmt von den reinen Formvorschriften. Es gilt die sog. "Unschuldsvermutung" und trotzdem gibt es "Untersuchungshaft". In diesem Sinne ist Untersuchungshaft Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen.
In dem Strafrecht kann daher nur bestehen, wer die Klaviatur und die Möglichkeiten des Strafprozessrechtes und des Strafverfahrens beherrscht. Nur ein hoch spezialisierter Fachanwalt wird diejenigen Kniffe und Tricks kennen, die aus Erfahrung zum Erfolg verhelfen.
- schnell / konsequent
muss ein Strafverteidiger stets und immer für seinen Mandanten zu jeder Tages- und Nachtzeit handeln. Dies umso mehr, als dass erfahrungsgemäß der weitaus überwiegende Teil des bis dahin entfalteten Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwalt dem Beschuldigten verborgen geblieben ist und die Staatsmacht überraschend und aus heiterem Himmel zuschlägt. Es ist ein strukturelles Ungleichgewicht, dass die Verteidigung erst nach Abschluss der Ermittlungen uneingeschränkte Akteneinsicht erhält und somit der Betroffene häufig zunächst überhaupt keine Kenntnis davon hat, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt.
Eine effektive Strafverteidigung wird also stets frühzeitig beginnen, je eher desto besser.
- Unterstützung im polizeilichen Ermittlungsverfahren
- Beistand bei der Anhörung als Beschuldigter
- Hilfe in der Untersuchungshaft
- Abwehr von Strafbefehlen
- Vertretung in der Hauptverhandlung
- Herausgabe sichergestellter oder beschlagnahmter Gegenstände
- Unterstützung bei der Haftpfüfung
- Hilfe bei Führerscheinentzug
- Einstellung des Verfahrens oder Senkung des Strafmaßes
- Einspruch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen einen Führerscheinentzug
- Rechtsmittel gegen Fahrverbot
Für die kompetente Beratung stehen Ihnen zur Verfügung: