Seminare & Vorträge
Viele unserer Firmenkunden nutzen unsere Sachkompetenz, um Veranstaltungen mit einem Vortrag in speziellen Rechtsgebieten zu gestalten.
Nachstehend finden Sie eine kurze Auswahl von Vorträgen, die Sie buchen können. Wenden Sie sich mit Themenwünschen gerne an uns. Ansprechpartner: Stefan Hinners.
Das Honorar für einen Vortrag richtet sich nach dem Umfang des Vortrages, dem Tagungsort und den Teilnehmern. Sprechen Sie uns insofern gerne an.
Referat 1: Wohnmobilrecht für Hersteller und Händler
Mängelgewährleistung
und Wandlung kompakt.
In dem Seminar werden die Grundzüge des Kaufrechtes mit den wohnmobilspezifischen Besonderheiten dargelegt. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, die Fallstricke zu vermeiden, wenn ein Kunde Rückgängigmachung des
Kaufpreises verlangt.
Es werden viele Beispiele aus der gelebten Praxis präsentiert.
Referat 2: Die Abnahme eines Werkes im Baurecht
Referent: Jürgen Brüggemann
Die Abnahme ist eine der kritischen Punkte im Werkvertragsrecht. Wie erreiche ich eine rechtlich wirksame Abnahme? Was sind die Folgen einer fehlenden Abnahme? Wie gehe ich vor, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert? Wie gehe ich vor, wenn der Auftraggeber Mängel behauptet, die meines Erachtens nicht bestehen? Ein interessanter Überblick gerade auch für Praktiker, um eine Leitlinie für die tägliche Arbeit zu gewinnen.
Referat 3: Die aktuelle BGH-Rechtsprechung im Mietrecht zum Thema Schönheitsreparaturen
Referent: Martina Hinners
Durch die Vielzahl der in den letzten Jahren ergangenen BGH-Urteile zum Thema Schönheitsreparaturen ist sowohl unter Vermietern wie auch unter Mietern eine starke Verunsicherung zur Frage eingetreten, wann genau ein Vermieter von seinem Mieter Schönheitsreparaturen
fordern bzw. wann ein Mieter die Durchführung derselben verweigern kann.
Welche BGH-Urteile sind für den Vermieter relevant? Aus welchen BGH-Urteilen können sich Vorteile für den Mieter ergeben? Wie sind die typischen Formularklauseln in
den üblichen Standardverträgen auszulegen?
Wie reagiert man als Vermieter, wenn die Schönheitsreparaturklausel sich als unwirksam erweist? Hat man bei fehlendem Anspruch auf Schönheitsreparaturen dann wenigstens ein Recht auf Mieterhöhung,
da man als Vermieter jetzt zur Renovierung verpflichtet ist?
Hat der Mieter, der zu Unrecht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Anspruch genommen wurde, nach Durchführung derselben Schadensersatzansprüche gegen seinen ehemaligen
Vermieter?
Referat 4: Die Kündigung im Arbeitsrecht
Referent: Jürgen Brüggemann
Rechtssicher kündigen im Arbeitsrecht
Neben der Einstellung von Mitarbeitern ist auch deren Entlassung eines, wenn nicht aufgrund der verzweigten Rechtsprechung und Gesetzgebung das zentrale Thema im Arbeitsrecht. Berücksichtigt man dabei, dass
mehr als 85 % der Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich enden, tut der Arbeitgeber gut daran, sich hier entsprechend zu rüsten, um seine Kündigung gerichtsfest zu machen. Welche Fristen sind zu beachten? Wie sorge ich für einen wirksamen
Zugang der Kündigung? Wann ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten und in welchem Umfang? Wie kann ich mein Risiko vor dem Arbeitsgericht durch sorgfältige Vorbereitung der Kündigung verringern? Worauf ist beim Kündigungsschreiben zu achten?
Referat 5: Das neue VVG
Referent: Stefan Hinners
Mit dem seit 1. Januar 2008 geltenden VVG treten maßgebliche Änderungen in Kraft. Der Vortrag bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Änderungen und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in der täglichen Arbeit.
Referat 6: Leistungsfreiheit im Versicherungsrecht nach dem neuen VVG
Referent: Stefan Hinners
Bei einem Versicherungsvertrag drohen diverse Fallstricke, die den Verlust oder die Minderung des Leistungsanspruches zur Folge haben können. Im Vortrag wird die Struktur von Obliegenheitsverletzungen nahegebracht, welche Folgen eine Obliegenheitsverletzung hat, wie eine Obliegenheitsverletzung von einem Risikoausschluß abzugrenzen ist. Weitere Themen: verhüllte Obliegenheiten, Leistungsfreheit wegen arglistiger Täuschung, Anfechtung wegen Arglist, Risikoerhöhung.
Alles wird mit aktueller Rechtsprechung und interessanten Fällen aus der Praxis begleitet.
Referat 7: Haftung bei Luftfahrtunfällen
Referent: Stefan HinnersThemen: Welche Haftungssysteme gibt es bei einem Luftfahrtunfall? Welche Haftungsrisiken birgt das Fliegen? Welche Risiken sind durch Versicherungen
gedeckt, welche nicht? In welchen Fällen nimmt eine Versicherung Regress beim Piloten oder Halter? Wann zahlt die Kasko, wann nicht? Was ist grobe Fahrlässigkeit? Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich Passagiere mitnehme? Besteht ein Unterschied, ob
ich eine Kostenbeteiligung von den Gästen erhalte oder nicht?
Der Vortrag ist kurzweilig und mit vielen Beispielen aus der Praxis garniert. Nach dem Vortrag besteht die Gelegenheit, aus dem gesamten Luftrecht Fragen zu stellen.